Wie Sie einen KI-Kompetenz-Anbieter rechtssicher prüfen – die 5 Fragen, die im Audit zählen
Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet jedes Unternehmen mit KI-Nutzung, Maßnahmen für die KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden zu ergreifen – und im Audit zählt allein der dokumentierte Nachweis. Was er nicht verlangt: irgendein hübsches Zertifikat, das nur gut aussieht. Seit dem BGH-Urteil vom 12.06.2025 ist klar: Ein zulassungspflichtiger Fernlehrgang ohne erforderliche Zulassung kann nichtig sein – und das betrifft nicht nur Privatkunden, sondern auch B2B-Verträge.
Wer die Anforderungen aus Art. 4 EU AI Act sauber abhaken will, sollte jedem Anbieter die folgenden 5 Fragen stellen.
1. Hat der Lehrgang eine ZFU-Zulassung mit konkreter Zulassungsnummer?
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist die einzige staatliche Prüfstelle für Fernlehrgänge in Deutschland. Eine Zulassung bedeutet: Inhalte und Didaktik wurden von staatlichen Experten auf Qualität und Seriosität geprüft. Die Zulassungsnummer ist im ZFU-Verzeichnis öffentlich verifizierbar.
Roter Flag: „Wir sind in Anerkennung“, „TÜV-zertifiziert“ (das ist Qualitätsmanagement, keine inhaltliche Fernunterrichts-Zulassung), „nach Standard XYZ“ ohne benannte Aufsichtsbehörde.
Rechtssicher-KI: ZFU-Zulassung Nr. 7566226. Was die Zulassung konkret bedeutet →
2. Wurden die Inhalte juristisch gegen Art. 4 EU AI Act geprüft?
Art. 4 zielt auf mehr als „KI verstehen“ – es geht um Anwendungs-Kompetenz im konkreten Arbeitskontext, die im Audit belegbar sein muss. Ein Anbieter, der eine Fachanwalts-Prüfung nicht belegen kann, liefert einen Nachweis, der im Audit angefochten werden kann.
Roter Flag: Vage Quellen („auf Basis aktueller Gesetzeslage“), kein konkreter Verweis auf Art. 4-Anforderungen, keine Update-Zusage bei Gesetzesänderungen innerhalb der Lizenzlaufzeit.
3. Gibt es eine echte Lernzielkontrolle oder nur ein Durchklick-Zertifikat?
Personalisierte Zertifikate ohne Prüfung haben im Audit keinen Wert – der Auditor wird die Frage stellen: „Wie wurde die Kompetenz gemessen?“ Echte Lernzielkontrolle bedeutet: Prüfung am Ende des Lehrgangs, individuelle Bewertung, dokumentierte Bestehensschwelle.
Roter Flag: „Sie erhalten Ihr Zertifikat sofort nach Abschluss“ ohne Prüfungsbedingung, „Teilnahmebescheinigung“ statt „bestandener Prüfung“, kein dokumentiertes Bewertungsschema.
Rechtssicher-KI: 10 Prüfungsfragen mit dokumentierter Bestehensschwelle, personalisiertes Zertifikat erst nach erfolgreicher Prüfung.
4. Ist der Nachweis personalisiert, exportierbar und sauber dokumentierbar?
Der Audit-Wert eines Zertifikats steht und fällt mit der individuellen Zuordnung. „Team-Schulung mit Anwesenheitsliste“ ist kein individueller Kompetenznachweis. Sie brauchen pro Mitarbeiter: Name, Datum, eindeutige Zertifikatsnummer, exportierbares Format und – bei Teams – ein zentrales Dashboard für Compliance-Verantwortliche.
Roter Flag: Sammelnachweise, nicht-eindeutige Zertifikatsnummern, kein PDF-Export, kein Reporting für Audit-Verantwortliche.
Rechtssicher-KI: Personalisiertes Zertifikat mit eindeutiger Nummer, PDF-Export, zentrales Dashboard mit Excel/PDF-Reporting für Team-Verantwortliche.
5. Behandelt die Schulung reale Risiken – Schatten-KI, Datenabfluss, Halluzinationen?
Theoretische Erklärungen zur EU AI Act-Systematik helfen niemandem im Alltag. Audit-relevant ist die konkrete Risiko-Adressierung: Schatten-KI (private Tool-Nutzung mit Firmendaten), Geschäftsgeheimnis-Schutz beim Prompting, Halluzinations-Erkennung, datenschutzrechtliche Einordnung von KI-Outputs.
Roter Flag: Nur Gesetzes-Erläuterung, keine konkreten Use-Case-Beispiele, kein Bezug zu Schatten-KI oder DSGVO-Schnittpunkten, keine klaren Dos & Don’ts.
So lesen Sie die Antworten Ihres Anbieters
Eine schriftliche Anbieter-Anfrage erfüllt zwei Funktionen: Sie bekommen verbindliche Aussagen, und Sie dokumentieren Ihre eigene Auswahl-Sorgfalt. Wenn der Auditor später fragt: „Wie haben Sie den Anbieter ausgewählt?“, können Sie die E-Mail-Korrespondenz vorlegen.
Fertige Anbieter-Anfrage zum Kopieren
Betreff: Rückfrage zur Auditfähigkeit und ZFU-Zulassung Ihres KI-Kompetenzkurses (Art. 4 EU AI Act)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir prüfen derzeit Angebote zur Umsetzung von Artikel 4 des EU AI Act (KI-Kompetenz) für unsere Mitarbeitenden. Um die interne Freigabe und die Anerkennung in zukünftigen Audits (z. B. ISO 27001 oder TISAX) sicherzustellen, benötigen wir vorab Informationen zu folgenden Punkten:
- Staatliche Zulassung: Verfügt der Kurs über eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)? Falls ja, nennen Sie bitte die zugehörige Zulassungsnummer.
- Rechtliche Prüfung: Wurden die Inhalte explizit durch einen Fachanwalt für IT-Recht auf Konformität mit Art. 4 EU AI Act geprüft?
- Lernzielkontrolle & Nachweis: Schließt der Kurs mit einer Prüfung ab, und erhält jeder Teilnehmende ein personalisiertes Zertifikat mit einer eindeutigen Zertifikatsnummer zur Verifizierung?
- Inhaltlicher Fokus: Werden spezifische Risiken wie der Umgang mit „Schatten-KI“ und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen beim Prompting adressiert?
- Praxis-Transfer: Enthält das Paket begleitende Materialien wie Flowcharts oder Compliance-Leitfäden, die den Mitarbeitenden auch nach der Schulung als Entscheidungshilfe dienen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Anbietercheck als PDF herunterladen
Komplett-Set zum Download: Die 5 Prüffragen mit Bewertungsraster, die fertige Anfrage-E-Mail und ein Compliance-Reporting-Template – als PDF.
Warum dieser Check Ihnen Audit-Risiko erspart
Der teuerste Fehler bei Art. 4-Compliance ist nicht das fehlende Schulungsbudget – es ist der falsche Nachweis. Ein nicht-zugelassener Fernlehrgang kann seit BGH-Urteil 12.06.2025 als nichtig gelten. Ein Sammel-Anwesenheitsbeleg überzeugt keinen Auditor. Ein Durchklick-Zertifikat ohne Lernzielkontrolle hält im Compliance-Reporting nicht stand.
Wer die 5 Fragen konsequent stellt, eliminiert genau diese Risiken. Und kommt fast automatisch bei einem Anbieter raus, der alle 5 mit Ja beantwortet.
Rechtssicher-KI ist ein staatlich zugelassener Fernlehrgang (ZFU-Zulassung Nr. 7566226) zum Kompetenznachweis nach Art. 4 EU AI Act. Wir haben die 5 Fragen nicht zufällig formuliert – wir beantworten alle mit Ja und stellen die Belege bereit.